SachschadenfeststellungIst erst einmal ein Schaden eingetreten, gilt es schnell zu handeln, um wirtschaftliche Ausfall- und Folgeschäden zu begrenzen.
Höhe und Umfang des Schadens ist festzustellen. Die Schadenursache ist zu klären. Beweise zu sichern.
Doch wenn es gebrannt hat, müssen Sie als Geschädigter nachweisen, was zerstört wurde und welchen Wert das zerstörte Inventar hatte. Nur wie können Sie das tun?
Haben Sie beispielsweise vorher eine Wertermittlung in Auftrag gegeben, besitzen Sie eine Dokumentation, die speziell für eine Feuerversicherung erstellt wurde. Sie enthält wichtige Fakten für die Abwicklung des Schadens mit Ihrer Versicherung und kann die Arbeit dabei sehr erleichtern.
In jedem Fall sind Sie gehalten den Schaden vom Umfang als auch Wert her nachzuweisen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Schadenfällen sind wir in der Lage Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schadenfall kompetent und neutral behilflich zu sein.
Wir sind Ihr Ansprechpartner sowohl bei Großschäden in Millionenhöhe als auch bei Kleinschäden Sprechen Sie uns an!
Wir ermitteln den Schadenumfang und die Höhe des Sachschadens und halten ihn gutachterlich fest. Dabei beachten wir die Anforderungen, die von Seiten der Versicherungswirtschaft an Schadengutachten gestellt werden.
|