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Fusion - Kauf - Verkauf

Eine Bewertung der kompletten Betriebseinrichtung oder einzelnen Anlagen kann aus vielen Gründen notwendig werden.

Welche Situation trifft auf Sie zu?

  • Kauf eines Unternehmens oder nur eines Betriebsteils oder Erwerb von Einzelanlagen.
  • Fusionierung mit einem anderen Unternehmen.
  • Verkauf Ihres Unternehmens oder Betriebsteile.
  • Verkauf von Einzelanlagen aufgrund eines Vergleichs oder einer drohenden Insolvenz.
  • Neukauf einer Maschine als Alternative zur Verlagerung an einen neuen Ort.
  • Veränderungen im Gesellschafterkreis.
  • Gerichtliche und außergerichtliche Streitfälle.
Eine neutrale Wertermittlung durch einen unabhängigen und fachkundigen Sachverständigen kann das wirtschaftliche Risiko erheblich verringern.

Zu den häufigsten Anlässen zählen der Kauf und Verkauf eines Unternehmens. Hierbei geht es um das Ermitteln eines „fairen Preises“, damit niemand übervorteilt wird. Aber was ist der angemessene Preis?

Bei Fusionen geht es z.B. um die Fragen: Wieviel bringt der Partner z.B. als Sachanlagen in die Fusion mit ein? Mit welchen Werten muss ich hier rechnen? Wieviel muss ich in die neue Partnerschaft einbringen?

Gutachten sind hierbei sehr hilfreich als Grundlage für Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer und zur Unternehmensbewertung bei Fusionen. Eine neutrale und qualifizierte Bewertung trägt dazu bei, Sie vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.

Nutzen Sie unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten für ihre Maschinen, maschinellen Anlagen, Betriebseinrichtungen und Industrieanlagen.

Bei Insolvenzen spielt auch zudem der Zeitfaktor eine Rolle. Stehen Sie vor der Entscheidung, ein insolventes Unternehmen zu erwerben, bleibt meist wenig Zeit für Sie als neuer Eigentümer, eine Entscheidung auf Basis qualifizierter Werte zu treffen. Dennoch sollten auch diese Entscheidungen auf soliden Wertermittlungen beruhen.

Gerne stehen wir Ihnen auch für kurzfristige Bewertungen in Insolvenzfällen zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!


 
© Sachverständigenbüro Hilbert und Lasthaus