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Bilanzeröffnung

Es gibt unterschiedliche Anlässe, eine Bilanz zu eröffnen:
  • Sie stehen vor dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder Sie wollen mit ihm fusionieren.
  • Sie sind gefordert nach Basel 2 eine stille Reserve auszuweisen.
  • Sie möchten die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ausschöpfen.
Was Sie in jedem Fall hierfür brauchen, sind richtig bemessene Werte als Basis für weitere Überlegungen.

Planen Sie den Kauf einer Firma zum Beispiel, muss die Höhe des Kaufpreises bestimmt werden. Dabei sollte er sich am tatsächlichen Substanzwert orientieren.

In dem Fall, dass Sie ein Unternehmen zu einem Firmenwert erwerben wollen, stellt sich die Frage: Mit welchem Wert sind die Maschinen in diesem Kaufpreis enthalten?

Die Maschinensubstanz muss in jedem Fall im Rahmen einer Eröffnungsbilanz aktiviert werden, um Abschreibungen zu ermöglichen. Der Teilwert bestimmt dabei das Abschreibungsvolumen. Damit kommt der Bemessung des Teilwertes (under going concern) eine wichtige Bedeutung zu.

Grundsätzlich begutachten wir Ihre Maschinen, maschinellen Anlagen, Betriebseinrichtungen und Industrieanlagen vor Ort und stellen den Wert fest.

Die Wertfindung erfolgt hier nach gesonderten Kriterien. Für eine Bilanzeröffnung werden die Zeitwerte ermittelt. Sie dienen als Grundlage für die Abschreibung. Genau genommen betrachten wir die Fortführungsverkehrswerte - sie gehen vom Neuwertansatz aus unter Berücksichtigung einer Wertkorrektur - oder die Verkehrswerte.

Zu beachten ist: Die Fortführungsverkehrswerte werden im Sinne des Teilwertes nach §10 des Bewertungsgesetzes (BewG) dargestellt. Danach sind Maschinen, Anlagen und sonstige Betriebseinrichtungen mit dem Teilwert anzusetzen. Als Teilwert wird der Betrag definiert, „den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber das Unternehmen fortführt.“ (§10 BewG)

Wichtig für Sie zu wissen: Die in unserem Gutachten ermittelten Werte erfüllen die steuerlichen Kriterien.

Gerne erstellen wir Ihnen auch für Ihren konkreten Anlass zur Bilanzeröffnung ein Gutachten.

Sprechen Sie uns an!


 
© Sachverständigenbüro Hilbert und Lasthaus